Leben im Schuldnerparadies? Die EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz
Eine zweite Chance zu bekommen und ein Unternehmen mit Hilfe effektiver Umstrukturierungsverfahren zu sanieren, scheint in der gesamten EU unumstritten zu sein - allerdings fehlte bis vor kurzem noch ein EU-weiter Rechtsrahmen für solche Verfahren. Nach mehr als zweijährigen Verhandlungen wurde nun die EU-Richtlinie zur Unternehmensrestrukturierung und -sanierung (RL (EU) 2019/1023) erlassen. Es bestand vor allem die Befürchtung, dass sie für die Schuldner zu günstig ausgefallen sei. Eines erscheint klar: Während des Umsetzungsprozesses, der bis zum 17. Juli 2021 abgeschlossen sein soll, müssen viele weitere Fragen und Details geklärt werden.

